„Küstenautobahn“ A 20:
Bürgerinitiativen legen EU-Beschwerde gegen den BVWP ein

logo_a20-nie_gutequalJPGDer Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20 hat am 14. Dezember 2016 bei der EU-Kommission Beschwerde gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) eingelegt. Mit dieser umfangreichen, fundierten und juristisch geprüften Beschwerde wird ein Vertragsverletzungsverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Bundesrepublik Deutschland angestrebt.

Am 2.12.2016 hat der Bundestag den BVWP 2030 in Form der so genannten Ausbaugesetze verabschiedet. Der BVWP ist allerdings mehr als mangelhaft. Sowohl das Verfahren seiner Aufstellung als auch sein Inhalt sind durch gravierende Verstöße gegen das Recht der Europäischen Union gekennzeichnet, das auch für Deutschland bindend ist.

Der BVWP verstößt gegen mehrere EU-Richtlinien bzw. gegen entsprechende deutsche Gesetze. Darüber hinaus missachtet er die Aarhus-Konvention zur Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren sowie die Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises, stellt fest:

„Im Hinblick auf die gesetzlich vorgeschriebene Prüfung der Umweltverträglichkeit hat das Bundesverkehrsministerium komplett versagt. Auch die im EU-Recht verankerte Prüfung von Alternativen ist bei der Aufstellung des BVWP unterblieben.“

Die Beschwerde verleiht der Meinung von weit mehr als 10.000 Menschen Ausdruck, die sich im Nordwesten Deutschlands gegen die Planung der A 20 ausgesprochen haben und die in rund 30 Bürgerinitiativen organisiert sind. Überdies wird die Beschwerde mitgetragen von der Schutzgemeinschaft ländlicher Raum Nord-West e. V.

Bei der EU-Kommission sind bereits mehrere Beschwerden gegen den BVWP 2030 eingegangen. Diese Möglichkeit bietet sich jedem, der die Ansicht vertritt, dass ein EU-Mitgliedsstaat gegen Bestimmungen oder Grundsätze des europäischen Gemeinschaftsrechts verstoßen hat.

„Wir sind zuversichtlich, dass unsere Beschwerde Erfolg haben wird“, so Schmidt. „Je mehr man sich mit dem BVWP beschäftigt, desto deutlicher wird, dass Bundesverkehrsministerium, Bundesregierung und Bundestag unverantwortlich handeln, wenn sie ihn in der vorliegenden Form umsetzen.“

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