Gesetz zur Geisterstunde
Planungsbeschleunigung unterläuft den Rechtsstaat

In der Nacht auf Freitag, den 28.4.2017, hat der Bundestag zu später Stunde die umstrittene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes beschlossen.

CDU/CSU und SPD stimmten dafür, den Rechtsweg zu beschneiden und die Klagemöglichkeiten gegen bestimmte Infrastrukturvorhaben einzuschränken. Die Grünen und die Linke hielten vergeblich dagegen.[1]

Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 hat dazu folgende Pressemitteilung herausgegeben:

„Das Gesetz liegt in einer juristischen Grauzone und läuft Gefahr, die Prinzipien unseres Rechtsstaates auszuhöhlen“, kommentiert Uwe Schmidt, Sprecher des Koordinationskreises der Initiativen gegen die A 20, die gestern vom Bundestag beschlossene Änderung des Bundesfernstraßengesetzes. „Das Bundesverwaltungsgericht selbst steht seiner erstinstanzlichen Zuständigkeit skeptisch gegenüber. Namhafte Verwaltungsjuristen vertreten die Ansicht, dass die Verkürzung des Rechtsweges bei manchen Projekten, die der Bundestag nun dafür vorgesehen hat, die Grenzen des Zulässigen überschreitet“, so Schmidt weiter. „Zu diesen äußerst fragwürdigen Projekten zählt auch die A 20.“

„Mit dem Beschluss des Gesetzes hat der Bundestag auf Betreiben des Bundesverkehrsministeriums einen bedenklichen Weg eingeschlagen“, konstatiert Schmidt. „Bei den Klagen gegen die A 20, die mit Sicherheit erhoben werden, wird sich herausstellen, ob das Bundesverwaltungsgericht dazu bereit sein wird, diesen Weg mitzugehen. Das Argument des Gemeinwohlinteresses kann bei der A 20 nicht greifen. Das BMVI selbst hat festgestellt, dass der Bau neuer Infrastruktur heutzutage für die Schaffung neuer Arbeitsplätze bedeutungslos ist. Wenn man die Interessen der Allgemeinheit wahren will, dann muss man unser Klima schützen – und das wird nicht gelingen, indem man die umweltschädlichste Straße des gesamten Bundesverkehrswegeplans baut.“

„Eine vom BMVI eigens eingesetzte Expertenkommission hat dem Ministerium viele Handlungsempfehlungen gegeben, um den Bau von Großprojekten zu beschleunigen – die Verkürzung des Rechtsweges gehört nicht dazu“, so Schmidt abschließend.

 


Quelle:

[1] Deutscher Bundestag: Plenarprotokoll 18/231, 27.4.2017, S. 23350-23353 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btp/18/18231.pdf) (Abrufdatum: 29.4.2017)

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