Autobahnbau: Planlos in Berlin
Bundesverkehrsministerium weiß nichts über tatsächliche Kosten

Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) in Gestalt des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann (CDU) musste kürzlich zugeben, dass es über die tatsächlichen Kosten eines Autobahnprojektes nicht im Bilde ist und für den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) deutlich zu niedrige Kosten angesetzt hat.

Worum geht es?

Die A 33 von Osnabrück-Nord bis Osnabrück/Belm ist im neuen BVWP 2030 mit Kosten in Höhe von 87 Mio. Euro und einem Nutzen-Kosten-Verhältnis von 3,8 veranschlagt worden. Das Projekt wurde in den „Vordringlichen Bedarf“ eingestuft. Die Begründung für diese Einstufung lautet:

„Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich.“[1]

Die A 33 wird von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) im Auftrag des Landes Niedersachsen geplant. Der NLStBV oblag es auch, die Kosten der Projekte zu ermitteln, die Niedersachsen für den BVWP 2030 anmeldete.[2]

Das BMVI seinerseits hat die Kostenberechnungen der Länder im Zuge der Neuaufstellung des BVWP überprüfen lassen. Im BVWP 2030 heißt es dazu:

„Vor dem Hintergrund der […] teilweise dramatischen Kostensteigerungen bei Verkehrsinfrastrukturprojekten wurde beim BVWP 2030 besonderer Wert auf die Abschätzung realistischer Investitionskosten gelegt. […] Bei der Straße wurden […] alle angemeldeten Vorhaben durch externe Gutachter hinsichtlich […] der angegebenen Kosten geprüft.“[3]

Auf der Abschlussveranstaltung zum „Bürgerdialog A 33 Nord“ am 1. Februar 2017 teilte die NLStBV nun offenbar mit, dass die A 33 nicht 87 Mio. Euro, sondern 145 Mio. Euro kosten wird – also 58 Mio. Euro mehr. Das ist eine Kostensteigerung von 65 Prozent.[4]

Dr. Valerie Wilms (Die Grünen), Bundestagsabgeordnete und Obfrau des Verkehrsausschusses, fragte beim BMVI nach den Gründen der Kostensteigerung sowie nach den Auswirkungen auf das Nutzen-Kosten-Verhältnis (NKV). Wenn eine Autobahn teurer wird, muss ihr NKV zwangsläufig schlechter werden.

Aus der Antwort Enak Ferlemanns vom 20.2.2017 geht hervor, dass man im Berliner Verkehrsministerium nichts von den tatsächlichen und deutlich höheren Kosten der A 33 weiß und für den BVWP 2030 mit veralteten und zu niedrig angesetzten Summen gerechnet hat:

„Das Projekt […] wurde vom Land Niedersachsen mit Kosten in Höhe von rund 87 Millionen Euro angemeldet. Der Kostenstand der […] angemeldeten Straßenbauprojekte datiert auf den 01.01.2014. Für die parlamentarischen Beratungen […] galten die Bewertungsgrundlagen des BVWP und damit auch dessen Projektkosten fort. Ein höherer Kostenstand ist dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur […] bisher von der AV NI [= Auftragsverwaltung Niedersachsen] nicht übermittelt worden.“[5]

Hätte das BMVI nicht besser Bescheid wissen können?

Am 16. März letzten Jahres präsentierte Bundesverkehrsminister Dobrindt (CSU) den Entwurf des BVWP 2030.

Nur acht Tage später legte der Bundesrechnungshof einen Bericht über die Prüfmethoden vor, die bei den Kostenangaben von Straßenbauprojekten bei der Aufstellung des BVWP 2030 zur Anwendung gekommen sind.

Der Bundesrechnungshof hatte „das Plausibilisierungsverfahren, die Plausibilisierung der angemeldeten Investitionskosten sowie die Ermittlung der Projektkosten durch die Länder an ausgewählten Beispielen“ überprüft. Sein Ergebnis:

„Das Ziel des BMVI, die Kostenermittlungen der von den Ländern gemeldeten Straßenbauprojekte zu plausibilisieren, um deren Verlässlichkeit zu verbessern, wurde insgesamt nicht erreicht. Damit sind auch die NKV der Projekte weder verlässlicher noch besser untereinander vergleichbar.“[6]

Dem Bundesverkehrsminister und seinen Mitarbeitern hätte spätestens mit diesem Bericht des Bundesrechnungshofes klar sein können, dass die Kostenermittlungen der Bundesländer sowie die Berechnungen des NKV von Straßenprojekten nicht aussagekräftig sind.

Wie reagierte das BMVI auf die Kritik des Bundesrechnungshofes?

Der Bericht des Bundesrechnungshofes verhallte ungehört. Das BMVI ignorierte ihn und  „wies die Kritik als nicht nachvollziehbar zurück.“[7]

Der Entwurf des BVWP 2030 ist fast unverändert geblieben und hat Ende 2016 Gesetzeskraft erlangt.

Fazit:

Bundesverkehrsminister, Parlamentarische Staatssekretäre, Landesverkehrsminister und Autobahnplaner finden Spatenstiche einfach schön. Seriöse Berechnungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit Steuergeldern würden ihnen diesen Spaß vermiesen. Das wollen sie natürlich nicht. Also planen und bauen sie immer weiter – koste es uns alle, was es wolle!


Quellen:

[1] BMVI: Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030 (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/A33-G10-NI/A33-G10-NI.html) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[2] NLStBV: Inhalte der Projektmeldungen, 12.12.2016 (http://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/projekte/neuaufstellung_bundesverkehrswegeplans/inhalte_projektmeldungen/inhalte-der-projektmeldungen-117380.html) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[3] BMVI: BVWP 2030, S. 62 (http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2030-kabinettsplan.pdf?__blob=publicationFile) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[4] Bündnis 90/Die Grünen, Stadtverband Osnabrück: Kostenexplosion bei der A33 Nord, 7.3.2017 (http://gruene-os.de/startseite/einzelansicht-gemstartseite-sv-u-fraktion/article/kostenexplosion_bei_der_a33_nord_gruene_wundern_sich_ueber_ahnungslosigkeit_des_bundes/) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[5] Schreiben Enak Ferlemanns an Valerie Wilms, 20.2.2017 (http://gruene-os.de/uploads/media/2017-03-07_Schreiben_an_MdB_Wilms_wg._Kosten_A_33_Nord.pdf) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[6] Bundesrechnungshof: Bericht an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages nach § 88 Abs. 2 BHO über die Plausibilisierung der Investitionskosten von Straßenprojekten zur Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030. Gz.: V3-2015-5056/III, 23.3.2016, S. 3 (https://www.bundesrechnungshof.de/de/veroeffentlichungen/beratungsberichte/langfassungen/langfassungen-2016/2016-bericht-plausibilisierung-der-investitions-kosten-von-strassenbauprojekten-zur-aufstellung-des-bundesverkehrswege-plans-2030-pdf) (Abrufdatum: 16.3.2017)

[7] Bundesrechnungshof kritisiert Dobrindts neuen Verkehrswegeplan, in: SZ.de, 6.4.2016 (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-bundesrechnungshof-kritisiert-dobrindts-neuen-verkehrswegeplan-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-160406-99-482941) (Abrufdatum: 16.3.2017)

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