A 20: Wie boxe ich ein Gesetz durch? Vier unentbehrliche Tipps!
Die „Küstenautobahn“ und das Beschleunigungsgesetz

Mit einer aktuellen Drucksache aus dem deutschen Bundestag nimmt die Diskussion um das so genannte Beschleunigungsgesetz neue Fahrt auf: Am 15. März 2017 antwortete die Bundesregierung auf eine „Kleine Anfrage“ der Grünen-Bundestagsfraktion.

Die Antworten der Regierung können mit Fug und Recht als entlarvend bezeichnet werden: Offenbar soll das Gesetz auf der Grundlage reiner Behauptungen durchgeboxt werden. Wenn nachprüfbare Argumente gefragt sind, müssen Bundesregierung und Verkehrsminister Dobrindt hingegen leider passen.

Worum geht es?

Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) will die Planung ausgewählter Straßenbauprojekte beschleunigen, indem er die Klagemöglichkeiten der Bürger einschränkt. Eine Klage soll nur noch vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) möglich sein. Auch die A 20 steht auf der Beschleunigungsliste des Ministers. Die wichtigsten Hintergrundinformationen über das Beschleunigungsgesetz habe ich kürzlich in einem Blog-Artikel zusammengefasst.

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte bereits am 26. Januar 2017 eine „Kleine Anfrage“ zum Beschleunigungsgesetz und zu der damit verbundenen Beschränkung des Rechtsweges an die Bundesregierung gerichtet.[1] Sieben Wochen später hat die Regierung geantwortet[2] – und diese Antwort hat es in sich!

Sie ist ausgesprochen lehrreich, denn aus ihr kann man entnehmen, wie man ein fragwürdiges Gesetz auf Biegen und Brechen durchdrücken kann:

Tipp 1: Bringe eine Zahl ins Spiel – aber prüfe sie nicht!

Schon in seiner Pressemitteilung zum Gesetzentwurf hatte Verkehrsminister Dobrindt verkündet, dass „das Planungsverfahren um ein bis eineinhalb Jahre beschleunigt werden“ könne.[3]

Die Grünen fragten nach, ob die Bundesregierung über „Erkenntnisse oder Prognosen“ verfüge, die bestätigen könnten, dass die Planung und Umsetzung von Baumaßnahmen durch die Beschränkung des Rechtsweges verkürzt werden könne.

Die knappe Antwort der Bundesregierung lautet:

„Nach Erkenntnissen der Bundesregierung sind die Klageverfahren um 1 bis 1,5 Jahre verkürzt.“[4]

Prognosen, Statistiken, Studien oder dergleichen werden von der Bundesregierung allerdings nicht benannt. Vielleicht gibt es sie ja gar nicht? Diese Vermutung liegt zumindest nahe, wenn man ein wenig in die Geschichte des Beschleunigungsgesetzes einsteigt. Das Gesetz, auf dem Dobrindts aktueller Gesetzentwurf beruht, stammt aus dem Jahr 2006.

In der damaligen Begründung des Gesetzes heißt es:

„Von dieser Maßnahme wird ein Beschleunigungseffekt von ca. 1 bis 1½ Jahren erwartet.“[5]

Es handelt sich also um ein bloße Erwartung – und diese Erwartung wird offenbar bis heute fortgeschrieben, ohne jemals auf ihren Realitätsgehalt überprüft worden zu sein.

Im Jahr 2009 legte die Bundesregierung indes einen „Erfahrungsbericht“ über die Auswirkungen des Gesetzes von 2006 vor. In diesen drei Jahren hatte sich das BVerwG mit 49 Klagen gegen 20 Verkehrsprojekte auseinandergesetzt. Schon damals stellte das BVerwG fest, dass der von ihm befürchtete „Flaschenhalseffekt“ eingetreten sei und die „Handlungsfähigkeit“ des Gerichtes durch die vermehrte Arbeitsbelastung zum Teil „erheblich“ eingeschränkt werde. Das BVerwG konnte keinen deutlichen Zeitvorteil in der Beschränkung der Klagemöglichkeit auf eine Instanz erkennen:

„Die Rückkehr zum zweiinstanzlichen Verfahren hätte seiner Ansicht nach keine übermäßige Verlängerung der Dauer des gerichtlichen Verfahrens zur Folge.“[6]

Nach Auskunft des BVerwG sind allein im Jahr 2015 auch 49 erstinstanzliche Klagen gegen Infrastrukturprojekte eingegangen[7] – also so viele Klagen, wie zuvor in den drei Jahren zwischen 2006 und 2009 zusammen. An der Arbeitsbelastung des Gerichtes dürfte sich also nicht allzu viel geändert haben …

Tipp 2: Arbeite mit groben Schätzungen – aber meide solide Daten!

Die Grünen haben die Bundesregierung nach Zahlen zu Klagen gegen Fernstraßenvorhaben – also gegen Autobahnen und Bundesstraßen – in den einzelnen Bundesländern gefragt.

Aus der Antwort der Regierung geht hervor, dass in Niedersachsen zur Zeit drei Bundesfernstraßenprojekte beklagt werden. Seit 2007 – also in den vergangenen 10 Jahren – gab es in Niedersachsen insgesamt 16 Fernstraßenprojekte, die beklagt worden sind. Davon sind lediglich zwei Klagen vor beiden Instanzen (vor einem Oberverwaltungsgericht und dann in zweiter Instanz vor dem BVerwG) beklagt worden. Die überwiegende Anzahl der niedersächsischen Fernstraßenprojekte ist indes überhaupt nicht beklagt worden: Es sind 21 an der Zahl.[8]

Ferner wollten die Grünen wissen, welche „durchschnittliche Bauverzögerung […] sich durch Klagen zu Bundesfernstraßenprojekten“ ergeben habe. Das wissen aber offenbar weder die Bundesregierung noch das Bundesverkehrsministerium (BMVI). Auch die Planungsbehörden der Länder scheinen im Dunkeln zu tappen:

„Das BMVI hat eine Abfrage zu Fällen eines verzögerten Baubeginns bei den obersten Straßenbaubehörden  der Länder durchgeführt. Es kann jedoch kein bundesweiter Durchschnittswert für ‚Bauverzögerungen durch Klagen zu Bundesfernstraßenprojekten’ benannt werden.“[9]

Allerdings ist dies nicht sonderlich überraschend, denn Regierung, Verkehrsminister und Planungsbehörden wissen noch nicht einmal genau, wie lange der Bau einer Fernstraße überhaupt dauert – ob nun mit Klage oder ohne:

„Das BMVI führt keine Statistik zum durchschnittlichen Gesamtrealisierungszeitraum. Das BMVI hat daher eine Abfrage bei den obersten Straßenbaubehörden der Länder durchgeführt. Im Ergebnis ist festzustellen, dass nicht alle Länder hierzu Angaben machen können. Die obersten Straßenbaubehörden, die hierzu Angaben gemacht haben, weisen überwiegend darauf hin, dass es sich um grobe Abschätzungen handelt.“[10]

Niedersachsens Planer schätzen, dass sie acht Jahre und sechs Monate brauchen, um ein Neubauprojekt zu realisieren.[11]

Nun ja: Die Planungen der A 20 haben vor zwölf Jahren begonnen – und bislang liegt für keinen einzigen Abschnitt der Autobahn zwischen Westerstede und Drochtersen ein Planfeststellungsbeschluss vor, den man dann überhaupt erst beklagen könnte …

Tipp 3: Erfinde eine Begründung – und lasse dich nicht durch Fakten stören!

Die A 20 ist mit der Begründung auf Dobrindts Beschleunigungsliste gekommen, dass sie eine „besondere Funktion zur Beseitigung schwerwiegender Verkehrsengpässe“ habe.[12] Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) ist von einer solchen Funktion der A 20 indes nichts zu lesen – Grund genug für die Grünen, diese Begründung zu hinterfragen.

Die Antwort der Bundesregierung lautet:

„Das Projekt ist eine Neubaumaßnahme, insofern kann auf dieser Strecke keine rechnerisch ermittelbare Engpasssituation aufgelöst […] werden.“[13]

Mit genau der gleichen Formulierung hatte Bundesverkehrsminister Dobrindt sich bereits am 11. Februar 2017 im Interview mit der „Nordsee-Zeitung“ bemüht, den Widerspruch zwischen dem BVWP 2030 und dem Beschleunigungsgesetz aufzulösen.[14]

Überzeugender ist diese Formulierung auch durch ihre Wiederholung allerdings kaum geworden, denn offenbar kann eine Stauverminderung durch die A 20 mit der im BVWP 2030 angewandten Bewertungsmethode nicht nachgewiesen werden. Das scheint aber weder den Verkehrsminister noch die Bundesregierung wirklich zu stören: Was man nicht nachweisen kann, kann man ja immer noch behaupten.

Sicherheitshalber zieht die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Frage der Grünen nun plötzlich noch die Hinterlandanbindung aus dem Hut, um die Aufnahme der A 20 in die Beschleunigungsliste zu rechtfertigen:

„Ferner greift auch § 17e Absatz 1 Nummer 3 FStrG (‚Verbesserung der Hinterlandanbindung der deutschen Seehäfen’).[15]

Von der Funktion der A 20 für die Hinterlandanbindung ist in Dobrindts Entwurf zum Beschleunigungsgesetz indes an keiner Stelle die Rede. Man möchte fast vermuten, dass der Bundesverkehrsminister sie ausgelassen hat, weil die Kunde der mangelnden Überzeugungskraft dieser Begründung inzwischen bis zu ihm durchgedrungen ist …

Tipp 4: Schreibe den Umweltschutz als dein Ziel fest – und ignoriere ihn dann!

Der Umweltschutz gehört zu den übergeordneten Zielen der Bundesverkehrswegeplanung.[16] Die A 20 allerdings ist das umweltschädlichste Straßenprojekt des gesamten BVWP 2030. Sie wird insgesamt 4.745 Hektar Fläche beanspruchen. Sie bedroht mehrere wertvolle FFH-Gebiete und zerstört verkehrsarme unzerschnittene Räume in einer Größenordnung von rund 19.000 Hektar. Durch den Verkehr auf der A 20 werden rund 48.700 Tonnen CO2 im Jahr zusätzlich ausgestoßen. Das BMVI beziffert den Umweltschaden, den die A 20 anrichten wird, auf 760,227 Millionen Euro.[17]

Im BVWP 2030 gilt die durch ein Bauvorhaben ausgelöste hohe Umweltbetroffenheit als K.-o.-Kriterium für die Einstufung in die dringlichste Bedarfskategorie.[18]

Vor diesem Hintergrund fragten die Grünen, ob die Bundesregierung die hohe Umweltbetroffenheit der A 20 bei der Aufnahme dieser Autobahn auf die Beschleunigungsliste berücksichtigt habe.

Die Antwort der Bundesregierung:

„Nein, denn für die Aufnahme eines Vorhabens in die Anlage zu § 17e Absatz 1 FStrG sind die Voraussetzungen des § 17e Absatz 1 Nummern 1 bis 5 FStrG maßgebend.“[19]

Die Bundesregierung nutzt den Umweg über die Paragraphen des Fernstraßengesetzes (FStrG) also dazu, um den Umweltschutz auszuhebeln – und dies ausgerechnet bei einem der umweltschädlichsten Infrastrukturprojekte überhaupt …

Fazit:

Gesetzgebung kann ganz einfach sein!

Zumindest dann, wenn man den Betonkurs des Bundesverkehrsministers sowie des Parlamentarischen Staatssekretärs Enak Ferlemann (CDU) fährt. Letzterer hatte sich bereits am 13. Januar 2017 im „Stader Tageblatt“ zu Wort gemeldet und die Planungsbeschleunigung der A 20 mit denkwürdigen Argumenten begrüßt.[20]

Ich hingegen teile die Kritik von Peter Meiwald, Bundestagsabgeordneter der Grünen für den Wahlkreis Oldenburg/Ammerland, der die Planungsbeschleunigung auch und gerade der A 20 als massiven Abbau legitimer Bürgerrechte anprangert:

„Dabei wird immer deutlicher, dass sachliche Kriterien für die Machtpolitik nach Gutsherrenart von Dobrindt und Ferlemann keinerlei Bedeutung haben.“[21]


Quellen:

[1] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11061, 26.1.2017 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/110/1811061.pdf) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[2] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/115/1811525.pdf) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[3] BMVI: Planungsbeschleunigung bei Bundesfernstraßen (http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/planungsbeschleunigung-bundesfernstrassen.html) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[4] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 2

[5] Deutscher Bundestag: Drucksache 16/3158, 25.10.2006, S. 46 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/031/1603158.pdf) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[6] Deutscher Bundestag: Drucksache 16/13571, 26.6.2009, S. 3f. (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/135/1613571.pdf) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[7] BVerwG: 2015. Jahresbericht, S. 12 (http://www.bverwg.de/medien/pdf/pressemappe_2016.pdf) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[8] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 4-7

[9] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 7

[10] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 7

[11] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 8

[12] Bundesrat: Drucksache 71/17, 27.1.2017, S. 12 (http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2017/0001-0100/71-17.pdf?__blob=publicationFile&v=1) und Bundesfernstraßengesetz (FStrG), § 17e (https://www.gesetze-im-internet.de/fstrg/__17e.html) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[13] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 12

[14] Das Interview: Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt zur Elbvertiefung und zur A 20, in: Nordsee-Zeitung, 11.2.2017 (online nicht verfügbar)

[15] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 12

[16] BMVI: BVWP 2030 (Kabinettsplan), 3.8.2016, S. 5f. (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2030-kabinettsplan.pdf?__blob=publicationFile) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[17] BMVI: Umweltbericht zum Bundesverkehrswegeplan, März 2016, S. 132 (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/BVWP/bvwp-2030-umweltbericht.pdf?__blob=publicationFile); Bundestag: Drucksache 18/9205, 18.7.2016, S. 2f. (http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/18/092/1809205.pdf); BMVI: Projektinformationssystem (PRINS) zum BVWP 2030 (http://www.bvwp-projekte.de/strasse/A20-G10-NI-SH/A20-G10-NI-SH.html) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[18] BMVI: BVWP 2030 (Kabinettsplan), 3.8.2016, S. 12

[19] Deutscher Bundestag: Drucksache 18/11525, 15.3.2017, S. 13

[20] A 20: Freie Fahrt für die Küstenautobahn, in: Stader/Buxtehuder/Altländer Tageblatt, 13.1.2017 (http://www.tageblatt.de/lokales/aktuelle-meldungen_artikel,-A-20-Freie-Fahrt-fuer-die-Kuestenautobahn-_arid,1271666.html) (Abrufdatum: 21.3.2017)

[21] Dobrindt will Klagerechte bei „besonders umstrittenen“ Projekten wie der A20 einschränken. Pressemitteilung, 20.3.2017 (http://www.peter-meiwald.de/bundesregierung-will-klagerechte-bei-besonders-umstrittenen-strassenbauprojekten-wie-der-a20-einschraenken/) (Abrufdatum: 21.3.2017)

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