A 20: Von guter Recherche und kundigem Schreiben

Zeitungslektüre kann auch Freude machen!

Die Bürgerinitiativen gegen die A 20 haben im Dezember 2016 eine Beschwerde zum Bundesverkehrswegeplan bei der Europäischen Kommission eingereicht. Darüber wurde in mehreren Tageszeitungen berichtet.

Durch eine fundierte Recherche und ein umfangreiches Hintergrundwissen zeichnet sich erneut ein Artikel von Justus Randt im „Weser-Kurier“ aus: „Letzte Ausfahrt Brüssel“.

Auch den Kommentar zum Thema EU-Beschwerde kann ich nur zur Lektüre empfehlen: „Weser-Kurier: Über die Küstenautobahn schreibt Justus Randt“.

Im „Weser-Kurier“ wird klar herausgearbeitet, dass die EU-Beschwerde sich gegen den Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP) bzw. gegen dessen Verabschiedung im Deutschen Bundestag richtet, da die Beschwerdeführer der Ansicht sind, dass das Bundesverkehrsministerium bei der Neuaufstellung des BVWP gegen geltende EU-Richtlinien verstoßen hat.

Dieser Sachverhalt scheint indes nicht allen, die sich öffentlich zur EU-Beschwerde geäußert haben, klar zu sein. Wilfried Allers, Vorstandsmitglied „Fördervereins Pro A 20“, bezog sich in seinem Statement zur Beschwerde beispielsweise auf die „Website der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr“, auf der „nichts verheimlicht“ werde.[1]

Ob und inwieweit der von der NLStBV gepflegte Transparenzgedanke verbesserungswürdig ist, steht indes auf einem gänzlich anderen Blatt als die EU-Beschwerde der A 20-Gegner.

Zum Statement von Herrn Allers kann man also getrost sagen: Thema komplett verfehlt!

Es kann eben nicht schaden, sich umfangreich zu informieren, bevor man sich öffentlich äußert …

 


Quellen:

[1] „A 20-Bau ist nicht rechtens“, in: Nordsee-Zeitung, 16.12.2016

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