A 20: „Gesehenvermerk“ zum Abschnitt 2 der „Küstenautobahn“
Viel Lärm um wenig Inhalt

Das Bundesverkehrsministerium hat für die Planungen des 2. Abschnittes der A 20, der durch die Wesermarsch verläuft, seinen sog. „Gesehenvermerk“ erteilt.

Ein solcher „Gesehenvermerk“ ist nichts weiter als ein routinemäßiger Verwaltungsakt. Dennoch wurde er in der Presse zu einer Erfolgsmeldung aufgebauscht.

Der Koordinationskreis der Initiativen gegen die A 20 hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben, die ich hier gern im Wortlaut wiedergebe:

logo_a20-nie_gutequalJPGDie Planungen der A 20 gehen weiter – nur so viel besagt der so genannte Gesehenvermerk des Bundesverkehrsministeriums (BMVI), der kürzlich erteilt wurde. Das BMVI hat den Planungsentwurf der Straßenbaubehörde für den Abschnitt 2 der geplanten A 20 in der Wesermarsch geprüft. Jetzt darf die Behörde das Planfeststellungsverfahren einleiten. Alles andere wäre ohnehin kaum denkbar, denn es hätte bedeutet, dass die Bundesregierung die von ihr selbst beauftragte Planung nicht billigt.

Für den Abschnitt bei Bremervörde wurde diese Zustimmungserklärung übrigens bereits im Juni 2012 gegeben. Seit dem steckt der Planfeststellungsprozess fest ohne Aussicht auf ein Ende. „Es bleibt das Geheimnis des niedersächsischen Verkehrsministers Olaf Lies, wie er in diesem routinemäßigen Verwaltungsakt einen wichtigen ‚Meilenstein‘[1] auf dem Weg zum Bau der A 20 sehen kann“, wundert sich Uwe Schmidt, Sprecher der Initiativen gegen die A 20.

Die Entwurfsunterlagen für den Abschnitt 2 waren im Herbst 2013 an das BMVI geschickt worden. Drei Jahre hat die Prüfung gedauert. Das lässt vermuten, dass dieser Abschnitt in der Wesermarsch weitaus größere Schwierigkeiten bereitet hat, als die Planungsbehörde erwartet hatte. Welche Folgen grobe Planungsmängel haben können, zeigt das Urteil zur A 20 bei Bad Segeberg, das zu einem Baustopp geführt hatte.

Für Abschnitt 1 rechnet Olaf Lies 2018 mit dem Baubeginn. Lies hat sich mit seinen Prognosen zur A 20 aber schon mehrfach verschätzt. In einer Meldung der „Nordwest-Zeitung“ vom 22.05.2015 ließ er zum Beispiel verlautbaren, dass die ersten Planfeststellungsbeschlüsse spätestens 2016 vorliegen müssten.[2] Das ist illusorisch.

Fraglich ist außerdem, wann der Bund jemals das Geld für den Bau der A 20 bewilligen wird. Im Gesetzentwurf für den Haushalt 2017 jedenfalls geht die niedersächsische A 20 vollständig leer aus. Nicht ein einziger Euro ist dort für ihren Bau vorgesehen. Auch für den Bau des Elbtunnels will der Bund im kommenden Jahr kein Geld in die Hand nehmen, wie aus dem Gesetzentwurf zu entnehmen ist.[3]

Der Bau der A 20 ist also nach wie vor ungewiss. Dennoch werden Jahr für Jahr Steuergelder für deren unrealistische Planung ausgegeben. Die A 20-Gegner fordern, diese sinnlose Verschwendung zu beenden. Die A 20 wird die angeblichen Ziele völlig verfehlen. Für Europa ist sie bedeutungslos, da die großen Transitströme Deutschlands Mitte fernab der Küste queren. Das Hinterland der Nordseehäfen liegt im Süden. Deshalb ist die Ost-West-Trasse der A 20 für die Hinterlandanbindung nutzlos. Die A 20 kann den deutschen Häfen dagegen nur schaden, weil sie den Warentransport aus Rotterdam an den deutschen Häfen vorbei begünstigt. Überdies hat selbst das BMVI festgestellt, dass der Bau neuer Autobahnen keine neuen Arbeitsplätze schafft.[4]

 


Quellen:

[1] http://www.mw.niedersachsen.de/aktuelles/presseinformationen/minister-lies-wichtiger-meilenstein-fuer-den-bau-der-kuestenautobahn-a-20-147353.html

[2] http://www.nwzonline.de/wirtschaft/lies-in-zehn-jahren-fahren-autos-auf-a20-in-zehn-jahren-rollen-die-ersten-autos-auf-a20_a_28,0,1116223493.html

[3] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/092/1809200.pdf

[4] https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/VerkehrUndMobilitaet/BVWP/bvwp-2015-ueberpruefung-nka-endbericht.pdf?__blob=publicationFile

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