A 20 Elbtunnel: Bundesverwaltungsgericht stoppt Planung
Von Quecksilber und Feuerwehren

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat gestern entschieden: Der Planfeststellungsbeschluss für das schleswig-holsteinische Teilstück der Elbquerung ist in seiner vorliegenden Form rechtswidrig. Die zuständige Planungsbehörde, der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV), hat schwerwiegende Fehler begangen und muss nacharbeiten.

Aufgrund einer neuen EU-Rechtsprechung hatte die Planungsbehörde einen Bericht über die Auswirkungen, welcher der Tunnelbau auf die Qualität des Grund- und des Oberflächenwassers hat, nachliefern müssen. Diesen Bericht hatte der LBV dann den Klägern gegen die A 20 vorgelegt. Dies ist reicht nicht aus, wie das Gericht entschied, denn der Bericht muss auch öffentlich diskutiert werden können. Nun wird es also eine neuerliche Öffentlichkeitsbeteiligung geben.

Zudem ist der vorgelegte Bericht offenbar fehlerhaft, denn er enthält falsche Angaben über die Belastung des Elbwassers, beispielsweise mit Quecksilber.

In einem Klagepunkt hat das Land Schleswig-Holstein eingelenkt: Für den Brandschutz im Tunnel sollte, so hatte der LBV es geplant, die Freiwillige Feuerwehr Kollmar zuständig sein. 36 freiwillige Feuerwehrleute wären dann mit bis zu 130 Brandeinsätzen im Jahr konfrontiert gewesen – eine unlösbare Aufgabe.

Nun hat das Land Schleswig-Holstein sich dazu bereit erklärt, eine Berufsfeuerwehr einzurichten. Während der Kreis Steinburg offenbar mit dieser Zusage zufrieden ist, bleibt Klaus Kruse, Bürgermeister der Gemeinde Kollmar, skeptisch: Ihm ist die Erklärung des Landes deutlich zu unkonkret. So will er die Klage aufrecht erhalten, wie der Schleswig-Holsteinische Zeitungsverlag (shz) berichtet.

Insgesamt beschäftigt das Bundesverwaltungsgericht sich zur Zeit mit sieben Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Elbtunnel: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) sowie der Landesnaturschutzverband Schleswig-Holstein haben ebenso geklagt wie der Sielverband und die Gemeinde Kollmar, der Kreis Steinburg, die Betreiberin der Elbfähre und Privatpersonen.

Nach Angaben des shz ist mit der Urteilsverkündung frühestens Ende April zu rechnen. Allerdings hat der vorsitzende Richter es nicht ausgeschlossen, „dass  einzelne Fragen dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt werden müssten. Dann würde sich das Urteil sogar um ein bis zwei Jahre verschieben.“


Quellen:

Bis zur Elbe und nicht weiter. In: TAZ. Die Tageszeitung, 12.4.2016

Bundesverwaltungsgericht: Terminarchiv. 11.4.2016, 09:00 Uhr (Stand: 13.4.2016)

Bundesverwaltungsgericht Leipzig : A20 und die Elbquerung: SH kassiert erneut Schlappe vor Gericht. In: shz.de, 12.4.2016 (Stand: 13.4.2016)

Planungen für A-20-Elbquerung vorerst gestoppt. In: NDR.de, 13.4.2016 (Stand: 13.4.2016)

Sechs Klagen: Pläne für A-20-Tunnel vor Gericht. In: NDR.de, 11.4.2016 (Stand: 13.4.2016)

Wegen geplanter Elbquerung für A20: Tunnel bei Glückstadt: Regierung in SH will neue Berufsfeuerwehr gründen. In: shz.de, 12.4.2016 (Stand: 13.4.2016)

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