A 20: Der aktuelle Stand der „Küstenautobahn“ im September 2020

Die so genannte „Küstenautobahn A 20“ ist inzwischen in zwölf Planungsabschnitte eingeteilt. So kann man schnell den Überblick über den Planungsstand verlieren. Dieser Artikel fasst den aktuellen Stand der A 20 in Niedersachsen überschaubar zusammen.

Baubeginn und Inbetriebnahme

Um es gleich vorwegzunehmen: Zurzeit liegt für keinen einzigen Bauabschnitt der A 20 vollziehbares Baurecht vor.

So teilt die Bundesregierung in der Bundestagsdrucksache 19/15996 vom 16.12.2019 (Anhang 1, S. 6f.) mit, dass sowohl der Zeitpunkt des Baubeginns als auch der Zeitpunkt der Inbetriebnahme aller Abschnitte „offen“, also unbekannt sind.

Die A 20 im BVWP 2030

Seit dem 2.12.2016 steht die A 20 im „Vordringlichen Bedarf“ des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030). Im Mai 2016 hatte der Koordinationskreis der Initiativen und Umweltverbände gegen die A 20 eine umfangreiche Stellungnahme zum Entwurf des BVWP 2030 abgegeben.

Im Dezember 2016 reichten die Bürgerinitiativen eine Beschwerde gegen den BVWP 2030 bei der EU-Kommission ein. Über diese Beschwerde ist bislang nicht entschieden worden.

Die Planung der A 20 in Niedersachsen

Planungsbehörde

Die niedersächsische A 20 wird von Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) geplant. Bei der Behörde firmiert die A 20 als „A 20/A 26 – Projekt Küstenautobahn“. Die folgende Zusammenfassung beruht auf den Angaben der NLStBV (abgerufen am 3.10.2020).

Länge und Verlauf der A 20 in Niedersachsen

Die A 20-Trasse von Westerstede bis Drochtersen ist rund 114 Kilometer lang. Hinzu kommen die A 26 von Drochtersen bis Stade mit rund 15 Kilometern, das Autobahnkreuz A 20/A 26 („Kehdinger Kreuz“) mit rund acht Kilometern sowie der niedersächsische Elbtunnel-Abschnitt mit rund sieben Kilometern Länge. Das so genannte „Projekt Küstenautobahn“ ist mithin rund 144 Kilometer lang.

Eine Karte der NLStBV gibt Auskunft über den Verlauf der A 20.

Der Planungsablauf

Die folgende Grafik macht den Planungsablauf eines Straßenbauprojektes anschaulich:

© A22 Nie!

Ein Gesehenvermerk besagt, dass das Bundesverkehrsministerium (BMVI) die Planunterlagen geprüft und genehmigt hat. Er bezieht sich auf den Vorentwurf der Planung, der auch als „Entwurfsplanung“ bezeichnet wird.

Wenn der Gesehenvermerk vorliegt, beginnt die nächste Phase der Planungsarbeiten, die sog. „Genehmigungsplanung“. In dieser Phase muss der Vorentwurf detailliert ausgearbeitet und ergänzt werden.

Das Ergebnis der Genehmigungsplanung ist ein weiterer Entwurf, der sog. „Feststellungsentwurf“. Wenn der Feststellungsentwurf vorliegt, kann das Planfeststellungsverfahren eröffnet werden. Dann müssen die Planunterlagen öffentlich ausgelegt werden, so dass Einwendungen und Stellungnahmen erhoben bzw. abgegeben werden können. Im Erörterungstermin werden die Einwendungen und Stellungnahmen mit der Baubehörde besprochen.

Dann folgt der Planfeststellungsbeschluss, gegen den geklagt werden kann. Erst wenn der Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig und vollziehbar ist, kann mit dem Bau begonnen werden.

Der Planungsstand der einzelnen Abschnitte

Die niedersächsische A 20 ist in insgesamt zwölf Planungsabschnitte eingeteilt:

A 20, Abschnitt 1 – Von der A 28 bei Westerstede bis zur A 29 bei Jaderberg

  • 2015
    • 26. Mai 2015: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
    • 11. Juni bis 10. Juli 2015: Erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen: Rund 1.000 Einwendungen gegen die A 20 werden eingereicht. Die Planung muss geändert und aktualisiert werden.
  • 2016
    • 7. November 2016 bis 6. Dezember 2016: Zweite öffentliche Auslegung geänderter Planunterlagen
  • 2017
    • 21. bis 23. Februar 2017: Erörterungstermin in Westerstede
  • 2018
    • 16. April 2018: Erlass des Planfeststellungsbeschlusses
    • 3. Mai 2018 bis 16. Mai 2018: Öffentliche Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses
    • Juni 2018: Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVerwG)
  • 2019
    • Juli 2019: Aussetzung des Verfahrens vor dem BVerwG auf Antrag der NLStBV. Die Straßenbaubehörde will die Planung überarbeiten, bevor das Verfahren fortgesetzt wird.
  • 2020
    • 25. Mai 2020 bis 24. Juni 2020: Dritte öffentliche Auslegung geänderter Planunterlagen
    • 8. Juli 2020: Ende der Einwendungsfrist

A 20, Abschnitt 2 – Von der A 29 bei Jaderberg bis zur B 437 bei Schwei

  • 2017
    • 1. Dezember 2017: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
  • 2018
    • 8. Januar bis 7. Februar 2018: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen: Rund 450 Einwendungen gegen die A 20 werden eingereicht.

A 20, Abschnitt 3 – Von der B 437 bei Schwei bis zur L 121 östlich der Weserquerung

  • 2016
    • 30. Dezember 2016: Gesehenvermerk des BMVI
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20, Abschnitt 4a: Von östlich der Weserquerung (L 121) bis Stotel (A 27)

  • 2019
    • 8. Februar 2019: Gesehenvermerk des BMVI
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20, Abschnitt 4: Von der A 27 bei Stotel bis zur B 71 bei Heerstedt

  • Der Entwurf der Planung liegt zur Genehmigung beim BMVI.
  • Ein Gesehenvermerk des BMVI liegt noch nicht vor.
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20, Abschnitt 5: Von der B 71 bei Heerstedt bis zur B 495 bei Bremervörde

  • 2019
    • Mitte Mai 2019: Fertigstellung des Entwurfs der Planung
  • Ein Gesehenvermerk des BMVI liegt noch nicht vor.
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20, Abschnitt 6: Von der B 495 bei Bremervörde bis zur L 114 bei Elm

  • 2012
    • 28. September 2012: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
    • 8. November 2012 bis 7. Dezember 2012: Erste öffentliche Auslegung der Planunterlagen: Rund 400 Einwendungen gegen die A 20-Planung werden eingereicht.
  • 2016
    • 6. bis 8. Juni 2016: Erörterungstermin in Bremervörde. Die Planung muss überarbeitet werden.
  • 2020
    • 13. Januar 2020 bis 12. Februar 2020: Zweite öffentliche Auslegung der Planunterlagen
    • 25. März 2020: Ende der Eiwendungsfrist

A 20, Abschnitt 7: Von der L 114 bei Elm bis zum Kreuz A 20/ A 26 bei Drochtersen

  • 2016
    • 19.Februar 2016: Gesehenvermerk des BMVI
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20-Elbtunnel von Drochtersen bis zur Elbmitte

  • 2018
    • 10. November 2018: Das BVerwG weist Klagen gegen den niedersächsischen Elbtunnel vom 30. März 2015 ab. Der Planfeststellungsbeschluss ist somit unanfechtbar.
  • Dennoch kann mit dem Bau des Elbtunnels nicht begonnen werden. Der Elbtunnel darf erst dann gebaut werden, wenn für die an den Tunnel anschließenden Autobahnabschnitte in Niedersachsen und Schleswig-Holstein ein Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

A 26, Abschnitt 5a: Von Drochtersen (K 28) bis Freiburger Straße/ L 111

  • 2010
    • 20. September 2010: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den gesamten Abschnitt 5 der A 26
  • 2016
    • 2016: Umplanung, Aufteilung des Abschnittes 5 in zwei Abschnitte
  • 2019
    • 26. Februar 2019: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den neu gebildeten Abschnitt 5a der A 26
    • 11. März 2019 bis 10. April 2019: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu Abschnitt 5a der A 26
    • 22. Mai 2019: Ende der Einwendungsfrist

A 26, Abschnitt 5b: Von der Freiburger Straße/ L 111 bis Stade-Ost

  • 2010
    • 20. September 2010: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den gesamten Abschnitt 5 der A 26
  • 2016
    • 2016: Umplanung, Aufteilung des Abschnittes 5 in zwei Abschnitte
  • Abschnitt 5b befindet sich in der Entwurfsplanung.
  • Ein Gesehenvermerk des BMVI liegt noch nicht vor.
  • Das Planfeststellungsverfahren ist bislang nicht eingeleitet.

A 20/A 26: Autobahnkreuz Kehdingen

  • 2017
    • 24. August 2017: Einleitung des Planfeststellungsverfahrens
    • 18. September 2017 bis 17. Oktober 2017: Öffentliche Auslegung der Planunterlagen: 38 Einwendungen werden eingereicht.
  • 2018
    • 27. August 2018: Erörterungstermin in Drochtersen

Fazit:

Oft ist davon die Rede, dass die Planung von Autobahnen so lange dauert, weil Bürger und Umweltverbände Einwendungen gegen die Planung erheben und Stellungnahmen in das Planungsverfahren einbringen.

Doch ist dieser Gedankengang schlüssig?

Ich denke, dass andersherum ein Schuh daraus wird:

Einwendungen und Stellungnahmen greifen die Aspekte der Planung auf, die unstimmig sind. Wenn eine Planungsbehörde ihre Unterlagen aufgrund der Einwendungen und Stellungnahmen überarbeitet, so hat man Grund zu der Annahme, dass die ursprüngliche Planung fehlerhaft war. Die ursprüngliche Planung wurde aber ja nicht von Bürgern und Umweltverbänden, sondern von der Planungsbehörde erarbeitet …


Weitere Informationen zur Planung der A 20 finden Sie z. B. in diesen Artikeln:

Schreibe einen Kommentar