Autobahn A 20: So geht’s nicht!
Von Schlagzeilen und Tatsachen

Die Leser der Tageszeitungen westlich und östlich der Weser sind es ja gewohnt, dass die Berichterstattung über die geplante A 20 nicht immer im Einklang mit dem Leitsatz der Unparteilichkeit steht. Auch sind die Leser es gewohnt, dass jeder schlichte, routinemäßige Verwaltungsakt zu einem Fortschritt des Autobahnprojektes hochgejubelt wird. In der Regel nimmt man dieses hin und denkt sich seinen Teil …

Doch am gestrigen Mittwoch, 24.2.2016, hat das „Stader Tageblatt“ mit der Überschrift zu einem Artikel doch ziemlich danebengegriffen und die Grenze zur Falschmeldung überschritten: Der Parlamentarische Staatssekretär Ferleman (CDU) habe, so titelte das Blatt, ein Teilstück der A 20 genehmigt. Liebes Stader Tageblatt, so geht das nicht!

Wahr ist:

  • Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat die Planungen für den Abschnitt 7 der Autobahn (von Elm bis Drochtersen) kürzlich mit dem sog. „Gesehenvermerk“ bedacht.
  • Dies bedeutet, dass das BMVI den Planungsentwurf der Straßenbaubehörde geprüft hat. Nun darf die Behörde das Planfeststellungsverfahren einleiten.
  • Dieser „Gesehenvermerk“ ist reine Verwaltungsroutine. Er bedeutet nur, dass die Planungen für die A 20 ihren Verwaltungsgang gehen – mehr nicht.
  • Ein „Gesehenvermerk“ ist eben ein „Gesehenvermerk“ – aber beileibe KEINE Genehmigung.

Um es noch einmal deutlich zu sagen:

  • Ein solcher „Gesehenvermerk“ wird vom Bundesverkehrsministerium erteilt, nicht von einem Parlamentarischen Staatssekretär gleich welcher Couleur.
  • Mit einem solchen „Gesehenvermerk“ ist ein Bauprojekt noch Lichtjahre von seiner Genehmigung (dem Planfeststellungsbeschluss) entfernt. Nun kann lediglich das Planfeststellungsverfahren eingeleitet werden.
  • Dazu ein Beispiel: Der Abschnitt 6 der A 20 (von Bremervörde bis Elm) erhielt seinen „Gesehenvermerk“ im Juni 2012. Heute, knapp vier Jahre später, läuft das Planfeststellungsverfahren immer noch …

Überdies muss auch das „Stader Tageblatt“ zugeben:

„Wann tatsächlich gebaut wird, ist offen. Es folgen mit Sicherheit Klagen. Außerdem ist auf schleswig-holsteinischer Seite die Realisierung noch einmal deutlich verlangsamt worden. Dort steht ein […] von den Planern übersehener Adlerhorst […] der Autobahn im Weg. Die Panne führt zu einem Zeitverzug bis zum Planfeststellungsbeschluss über das Autobahnteilstück von bis zu zwei Jahren.“

Fazit: Nicht jede Schlagzeile hält, was sie verspricht!

 

Die Initiativen gegen die A 20 haben eine Pressemitteilung dazu herausgegen.

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