A 20: Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bundesverkehrswegeplan
21. März bis 2. Mai 2016

Heute gibt Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU) den Entwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans bekannt.

Erstmalig in der Geschichte des Bundesverkehrswegeplans wird es eine Öffentlichkeitsbeteiligung geben. Sie startet am Montag, den 21. März 2016 und läuft sechs Wochen lang, also bis Montag, 2. Mai 2016.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist am 8. März 2016 vom Bundesverkehrsministerium im „Bundesanzeiger“ angekündigt und erläutert worden.

Warum ist es wichtig, sich zu beteiligen?

Die Stellungnahmen der Bürgerinnen und Bürger müssen berücksichtigt und in den Entwurf des Bundesverkehrswegeplans eingearbeitet werden, bevor dieser den weiteren Weg zur Bundesregierung und in den Bundestag antritt.

Im „Bundesanzeiger“ heißt es: „Sofern aufgrund einer Äußerung aus fachlich-inhaltlichen oder rechtlichen Gründen geboten bzw. sinnvoll, wird das BMVI den Entwurf des BVWP 2030 anpassen.“

Im Klartext bedeutet dies, dass das Bundesverkehrsministerium seinen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nochmals überarbeiten muss, wenn es stichhaltige Gründe dafür gibt, dies zu tun – und die gibt es!

Warum gibt es eine Öffentlichkeitsbeteiligung?

Die Öffentlichkeitsbeteiligung ist in der so genannten „Strategischen Umweltprüfung“ (SUP) vorgeschrieben. Die SUP ist ein Prüfverfahren, das die Umweltaspekte eines Programms oder eines groß angelegten Plans (also zum Beispiel des Bundesverkehrswegeplans) unter die Lupe nimmt. In einer EU-Richtlinie ist festgelegt, wie eine solche SUP ablaufen muss – und dort ist eben auch eine Beteiligung der Öffentlichkeit vorgeschrieben.

Das wichtigste inhaltliche Element der SUP ist der Umweltbericht. In diesem Umweltbericht werden die Auswirkungen, die ein Plan oder ein Programm auf die Umwelt hat, beschrieben und einer Bewertung unterzogen. Mögliche Alternativen zu einem Plan müssen hier ebenfalls geprüft und bewertet werden.

Welche Informationen bekommt die Öffentlichkeit?

Folgende Dokumente werden der Öffentlichkeit zugänglich gemacht:

  • der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans
  • der Umweltbericht
  • die Darstellung der einzelnen Bauprojekte und ihre Bewertung

Wo finde ich diese Dokumente?

Der Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sowie der Umweltbericht werden im Internet auf der Seite des Bundesverkehrsministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter folgendem Link zu finden sein: www.bvwp2030.de

Diese Unterlagen werden auch an einigen Orten in der Bundesrepublik ausgelegt, unter anderem in Hannover, Bremen und Hamburg (weitere Orte sind im „Bundesanzeiger“ aufgelistet):

  • Hannover: Verkehrsabteilung im Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Windmühlenstraße 1-2, 30159 Hannover
  • Bremen: Senator für Umwelt, Bau und Verkehr (Foyer), Contrescarpe 72, 28195 Bremen
  • Hamburg: Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg

Die Darstellung der einzelnen Projekte und ihre Bewertung sollen im Internet in einem so genannten Projektinformationssystem (PRINS) bereitgestellt werden. Das wird wohl auch auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministeriums erfolgen.

Das PRINS soll folgende Informationen zu jedem Projekt enthalten:

  • seine Ziele
  • seine Geschichte
  • mögliche Alternativen
  • Nutzen-Kosten-Analyse
  • Auswirkungen auf die Umwelt
  • raumordnerische Effekte
  • städtebauliche Effekte
  • Einstufung in den Bundesverkehrswegeplan (vordringlicher Bedarf plus, vordringlicher Bedarf oder weiterer Bedarf)

Worauf soll ich in meiner Stellungnahme abzielen?

In diesem Fall ist es überaus wichtig, dass die Stellungnahme ein Bauprojekt als Ganzes in den Blick nimmt!

Im Hintergrund sollte immer die Frage stehen, ob die vorgenommene Einstufung des Projektes im Bundesverkehrswegeplan sinnvoll und berechtigt ist oder nicht.

Im Falle der niedersächsischen A 20 heißt das zum Beispiel: Ist die A 20 wirklich so sinnvoll und nutzbringend, dass sie im „vordringlichen Bedarf“ steht? Ist diese Einstufung ausreichend begründet? Erfüllt die A 20 alle Anforderungen, die ein Projekt erfüllen muss, um in den „vordringlichen Bedarf“ zu kommen? Gehört die A 20 nicht viel mehr in den „weiteren Bedarf“, wo sie im vorigen Bundesverkehrswegeplan stand?

Wenn man die Einstufung der A 20 im Bundesverkehrswegeplan anzweifeln – und ändern! – will, sollte man in seiner Stellungnahme vor allem gut begründete Antworten auf folgende Fragen geben:

  • Kann die A 20 ihre vorgeblichen Ziele erreichen?
  • Sind alle sinnvollen Alternativen ausreichend geprüft worden?
  • Sind die Verkehrsprognosen zutreffend und plausibel?
  • Sind die Nutzen-Kosten-Berechnungen zutreffend und plausibel?
  • Sind die Umweltauswirkungen realistisch eingeschätzt worden?
  • Sind die erwarteten raumordnerischen und städtebaulichen Effekte realistisch?
  • Stimmt das Projekt mit den Zielen des Bundesverkehrswegeplans überein? (Über die Ziele des BVWP kann man sich z. B. in der Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan informieren.)

Zu den Stellungnahmen hat Anton Hofreiter, Fraktionsvorsitzender der Grünen im Bundestag, im „Bundesverkehrsportal“ schon einen weiteren guten Tipp abgegeben:

Auch im neuen Bundesverkehrwegeplan ist, so Hofreiter, „wieder deutlich mehr Geld für den Straßenbau als für die Schiene eingeplant. Klimaschutz muss Vorfahrt haben, das müssen die Bürgerinnen und Bürger in der noch im März beginnenden Beteiligungsphase einfordern.“

Der „Bundesanzeiger“ beschreibt die Öffentlichkeitsbeteiligung und die Stellungnahmen so:

„Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung ist die fachliche Überprüfung der im Entwurf des BVWP 2030 getroffenen grundsätzlichen Festlegungen, insbesondere im Hinblick auf die aus dem Gesamtplan resultierenden Auswirkungen auf die Umwelt. Äußerungen ohne Bezug zur Wirkung des Gesamtplans sowie rein wertende Meinungsäußerungen ohne sachliche Begründung wird das BMVI im Zuge der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht berücksichtigen. […] Es ist zudem nicht Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung, jedes Einzelprojekt im Detail zu diskutieren. Diese fachliche Auseinandersetzung ist Aufgabe der nachgelagerten eigenständigen Planungsverfahren.“

Welche Form muss meine Stellungnahme haben und wohin schicke ich sie?

Die Stellungnahme muss auf jeden Fall Schriftform haben.

Man kann ein Online-Formular benutzen, das auf der Internetseite des Bundesverkehrsministeriums unter folgendem Link bereitgestellt wird: www.bvwp2030.de

Ganz wichtig: Stellungnahmen können NICHT per Mail abgegeben werden!

Man kann aber auch, ganz klassisch, einen Brief an folgende Adresse schicken:

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
Referat G12
10115 Berlin
Stichwort „BVWP 2030“

Laut „Bundesanzeiger“ soll jeder, der eine Stellungnahme abgibt, auch eine Eingangsbestätigung erhalten. Deshalb ist es wichtig, folgende Daten anzugeben:

  • Vor- und Zuname
  • Adresse
  • Status (Einzelperson, Unternehmen oder Organisation)
  • gültige E-Mail-Adresse (bei Verwendung des Online-Formulars)

Natürlich muss die Stellungnahme auch allerspätestens am Montag, 2. Mai 2016, beim Bundesverkehrsministerium eingegangen sein! Wenn sie später dort ankommt, wird sie nicht berücksichtigt.

Was passiert dann mit meiner Stellungnahme?

Die Stellungnahmen werden nicht einzeln beantwortet, sondern vom Bundesverkehrsministerium in einem Bericht zusammengefasst. Dieser Bericht soll dann veröffentlicht werden.

Die Stellungnahmen haben durchaus Einfluss auf die endgültige Ausgestaltung des Bundesverkehrswegeplans, denn fachlich-inhaltlich oder rechtlich begründete Einwände gegen den bisherigen Entwurf müssen vom Bundesverkehrsministerium berücksichtigt werden.

Das Bundesverkehrsministerium erwartet, so schreibt es im „Bundesanzeiger“, eine „Vielzahl“ von Stellungnahmen – enttäuschen wir es nicht!

 


Quellen:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit: Kurzinfo Umweltprüfungen UVP/SUP (Stand: 16.3.2016)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Bekanntmachung zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 vom 8. März 2016. In: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (Hrsg.): Bundesanzeiger (Stand: 16.3.2016) (auf „Suchen“ klicken und Suchbegriff „Bundesverkehrswegeplan“ eingeben)

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur: Grundkonzeption für den Bundesverkehrswegeplan 2015. Kurzfassung (Stand: 16.3.2016)

Bundesverkehrswegeplan: Zu viel Straßen, zu wenig Schiene. In: Bundesverkehrsportal (Stand: 16.3.2016)

NABU Bundesverband: Öffentlichkeitsbeteiligung für Bundesverkehrswegeplan (Stand: 16.3.2016)

Strategische Umweltprüfung. In: Wikipedia (Stand: 16.3.2016)

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